NIS-2 Beratung · DACH-Mittelstand
NIS-2 Beratung für Unternehmen
ISMS-SäuleAls NIS-2-Berater begleiten wir mittelständische Unternehmen in Deutschland von der Betroffenheitsanalyse bis zur Registrierung beim BSI. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft — rund 30.000 Unternehmen sind betroffen, viele ohne es zu wissen. Die SECURAM GAP-Analyse liefert in bis zu fünf Werktagen eine dokumentierte Standortbestimmung. §38 BSIG legt die persönliche Haftung der Geschäftsführung fest — eine Delegation an die IT-Abteilung ist nicht möglich.
NIS-2 verpflichtet betroffene Unternehmen, genau diese Risiken systematisch zu adressieren — mit konkreten Fristen und persönlicher Haftung der Geschäftsführung nach §38 BSIG.
Regulatorischer Hintergrund
Warum NIS-2 jetzt Handlungsbedarf erzeugt
Die Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-2) wurde in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) national umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren zu konkreten Cybersicherheitsmaßnahmen nach §30 BSIG, darunter Risikomanagement, Incident Response, Supply Chain Security und Verschlüsselung.
Betroffen sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz in Sektoren von Energie und Gesundheit über Maschinenbau bis zur Lebensmittelproduktion. Die Schwellenwerte und Sektordefinitionen sind in §28 BSIG geregelt. In unseren Projekten stellt sich bei rund 70 % der Anfragen eine tatsächliche Betroffenheit heraus.
Die Registrierungspflicht beim BSI über das Meldeportal MELDOX gilt seit dem 6. Januar 2026. Die dreistufigen Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen nach §32 BSIG sehen eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, einen Detailbericht innerhalb von 72 Stunden und einen Abschlussbericht nach einem Monat vor.
Für wesentliche Einrichtungen drohen Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Hinzu kommt die persönliche Haftung der Leitungsorgane nach §38 BSIG — eine Delegation an die IT-Abteilung ist nicht möglich.
Die Registrierungsfrist beim BSI lief am 6. März 2026 ab. Bis zum Stichtag hatten sich nur rund 38,5 % der betroffenen Einrichtungen registriert. Eine verspätete Registrierung ist weiterhin möglich, birgt aber ein Bußgeldrisiko von bis zu 500.000 Euro. Die Konzernklausel nach EU-Empfehlung 2003/361/EG konsolidiert Mitarbeiterzahlen und Finanzkennzahlen verbundener Unternehmen — eine GmbH mit 30 Mitarbeitenden kann durch Konzernzugehörigkeit NIS-2-pflichtig werden.
Betrifft NIS-2 Ihr Unternehmen? Prüfen Sie Sektorzugehörigkeit und Schwellenwerte in wenigen Schritten. Keine Registrierung, keine Datenweitergabe.
NIS-2 · Interaktiver Schnellcheck
Bin ich von NIS-2 betroffen?
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihre Organisation unter die NIS-2-Richtlinie fällt und welche Kategorie auf Sie zutrifft: KRITIS/bwE, besonders wichtige Einrichtung, wichtige Einrichtung oder nicht betroffen.
Dieser Schnellcheck dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir eine individuelle Betroffenheitsanalyse.
Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Drei Wege zur NIS-2-Konformität
So unterstützt SECURAM bei NIS-2
Implementierung, Auditierung und laufende Begleitung — je nach Ausgangslage einzeln oder kombiniert.
NIS-2 als Projekt umsetzen
Von der Betroffenheitsanalyse über die GAP-Analyse bis zur BSI-Registrierung und Auditvorbereitung. SECURAM führt durch alle Umsetzungsschritte und übergibt ein auditierbares System.
Internes Audit zur NIS-2-Konformität
Für Organisationen mit bestehendem Managementsystem: unabhängige Prüfung der NIS-2-Konformität, Identifikation offener Punkte und Maßnahmenempfehlungen.
Laufender Betrieb als externer ISB
SECURAM übernimmt die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten im laufenden Betrieb: Dokumentenpflege, Incident-Unterstützung, Management-Reviews und Auditvorbereitung.
Leistungsumfang im Detail
Was die NIS-2 Beratung umfasst
Acht Bausteine — als Projekt oder laufende Begleitung.
Was Sie nach der Betroffenheitsanalyse wissen
Klärung, ob Ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung einzustufen ist. Berücksichtigt werden Sektorzugehörigkeit, Unternehmensgröße und Schwellenwerte nach §28 BSIG — Ergebnis ist ein dokumentierter Nachweis.
Was die GAP-Analyse gegen §30 BSIG liefert
Systematischer Abgleich Ihrer bestehenden Sicherheitsmaßnahmen mit den zehn Anforderungsbereichen des §30 Abs. 2 BSIG — von Risikoanalyse über Lieferkettensicherheit bis zu Verschlüsselung. Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenplan.
Risikomanagement nach §30 BSIG
Aufbau oder Anpassung eines risikobasierten Sicherheitsmanagements. Wo ein ISMS nach ISO 27001 bereits besteht, werden Überschneidungen genutzt — bestehende Risikoanalysen werden auf NIS-2-Konformität geprüft.
Incident Response und Meldepflichten (§32 BSIG)
Erstellung oder Überarbeitung eines Incident-Response-Prozesses mit den Fristen nach §32 BSIG: Frühwarnung 24 Stunden, Detailbericht 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat. Diese Meldeprozesse fehlen auch bei ISO-27001-zertifizierten Unternehmen fast immer.
Supply Chain Security nach §30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG
Bewertung kritischer Lieferanten und Dienstleister nach NIS-2-Anforderungen. Erstellung von Bewertungskriterien, Vertragsklauseln und Lieferantenfragebögen für den regulatorischen Nachweis.
BSI-Registrierung über MELDOX
Unterstützung bei der Registrierungspflicht nach §33 BSIG über das BSI-Meldeportal MELDOX. Die Registrierungsfrist lief am 6. März 2026 ab, eine verspätete Registrierung ist weiterhin möglich. SECURAM bereitet alle erforderlichen Angaben vor und dokumentiert den Nachweis.
Schulung der Geschäftsführung nach §38
NIS-2 verpflichtet Leitungsorgane zur Teilnahme an Schulungen (§38 Abs. 3 BSIG) — mindestens alle drei Jahre. SECURAM gestaltet praxisorientierte Formate, die den regulatorischen Nachweis erbringen und auf die persönliche Haftungssituation eingehen.
Auditvorbereitung und Nachweisführung
Aufbau eines Nachweissystems, das behördliche Prüfungen und interne Audits trägt. Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen, der Risikobehandlung und der Meldeprozesse in prüfungssicherer Struktur.
GAP-Analyse in 5 Werktagen
Dokumentierter Befund als Entscheidungsgrundlage — ohne Verpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit.
GAP-Analyse anfragen →Laufender Betrieb
ISBaaS — Ihr externer Informationssicherheitsbeauftragter
ISBaaS (Information Security Beauftragter as a Service) ist das SECURAM-Modell für den laufenden Betrieb eines Managementsystems. Statt eine interne ISB-Stelle aufzubauen und dauerhaft zu besetzen, übernimmt SECURAM diese Rolle als externer Spezialist — mit definiertem Leistungsumfang und planbaren Kosten.
Das Modell eignet sich für Organisationen, die nach der NIS-2-Implementierung den Regelbetrieb an einen erfahrenen Partner übergeben möchten, sowie für Unternehmen, die keinen internen ISB stellen können oder wollen.
- Übernahme der ISB-Rolle nach §38 BSIG
- Pflege und Weiterentwicklung der ISMS-Dokumentation
- Vorbereitung und Begleitung interner und externer Audits
- Regelmäßige Management-Reviews und Reporting
Verwandte Standards und Normüberschneidungen
Was ein ISMS bereits abdeckt — und was fehlt
NIS-2 liegt innerhalb der ISMS-Säule und teilt wesentliche Anforderungen mit ISO 27001, TISAX und dem BSI IT-Grundschutz. Wer ein ISMS aufgebaut hat, kann NIS-2 mit deutlich reduziertem Aufwand adressieren — Governance-Strukturen, Risikoanalysen und Dokumentation sind wiederverwendbar.
In unseren Projekten zeigt sich: ISO-27001-zertifizierte Unternehmen haben die Meldeprozesse nach §32 BSIG (Frühwarnung 24 Stunden, Detailbericht 72 Stunden), die BSI-Registrierung und einzelne Supply-Chain-Anforderungen fast nie bereits abgedeckt — unabhängig vom Reifegrad des ISMS.
Wer noch kein ISMS hat, kann NIS-2 als Einstiegspunkt nutzen. Der pragmatische Pfad: CISIS12 als schlanker Einstieg, dann Skalierung auf ISO 27001 und regulatorische Pflichten wie NIS-2 oder DORA.
der NIS-2-Gesamtanforderungen fehlen auch bei ISO-27001-zertifizierten Unternehmen. Die SECURAM GAP-Analyse zeigt den konkreten Umfang in 3 bis 5 Personentagen.
Ein bestehendes Managementsystem lässt sich mit reduziertem Aufwand auf weitere Normen erweitern — Governance-Strukturen, Risikoanalysen und Dokumentation sind wiederverwendbar.
Vorgehen
NIS-2 Implementierung in sechs Phasen
Von der Bestandsaufnahme bis zum Regelbetrieb — der typische Projektverlauf.
Scoping und Bestandsaufnahme
Stakeholder-Interviews, Scope-Definition nach §28 BSIG, Bestandsaufnahme bestehender Prozesse und Dokumentation.
GAP-Analyse
Systematischer Abgleich des Ist-Zustands gegen die zehn Anforderungsbereiche des §30 Abs. 2 BSIG. Identifikation und Priorisierung der Handlungsfelder.
Konzeption und Dokumentation
Erarbeitung der erforderlichen Richtlinien, Prozesse und Verfahrensanweisungen. Aufbau des Managementsystems und der Risikobehandlung.
Umsetzung und Integration
Implementierung der Maßnahmen in den operativen Betrieb. Schulungen der Geschäftsführung nach §38, Aufbau der Meldeprozesse nach §32 BSIG.
Zertifizierungsvorbereitung
Internes Audit, Management-Review, Behebung offener Punkte, BSI-Registrierung über MELDOX, Abstimmung mit dem Zertifizierungsauditor.
Übergang in den Regelbetrieb (ISBaaS)
Übergabe in das ISBaaS-Betriebsmodell. Kontinuierliche Pflege, Weiterentwicklung und Auditvorbereitung im gewählten Tier.
Erfahrung und Qualifikation
Worauf SECURAM aufbaut
Häufige Fragen
Fragen zur NIS-2-Umsetzung
Nächster Schritt
Wie können wir Sie bei NIS-2 unterstützen?
NIS-2 umsetzen
Ihr Unternehmen muss NIS-2 umsetzen und benötigt ein strukturiertes Implementierungsprojekt — von der Betroffenheitsanalyse bis zur BSI-Registrierung.
Erstgespräch vereinbaren →Internes Audit durchführen
Sie haben ein bestehendes Managementsystem und benötigen ein unabhängiges internes Audit zur Prüfung der NIS-2-Konformität.
Audit anfragen →ISBaaS besprechen
Sie möchten den laufenden Betrieb Ihres Managementsystems an einen externen Informationssicherheitsbeauftragten übergeben.
ISBaaS-Paket besprechen →Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihre Ansprechpartnerin
Nadine Eibel
Gründerin & Geschäftsführerin
SECURAM Consulting GmbH
Über 20 Jahre Erfahrung in IT-Security und Informationssicherheit. Zertifiziert als CISM, Lead Auditorin ISO 27001 und ITIL Expert.
Kontaktdaten
20354 Hamburg
Direkter Kontakt
- Vertrieb: sales@securam-consulting.com
- Bewerbung: karriere@securam-consulting.com
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