ISMS · KRITIS-Dachgesetz
KRITIS Beratung: Resilienz kritischer Anlagen
Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft und verpflichtet rund 2.000 Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren zur Registrierung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Frist für die Registrierung endet am 17. Juli 2026. SECURAM unterstützt bei der Betroffenheitsprüfung, Risikobewertung nach dem All-Gefahren-Ansatz und der Erstellung eines Resilienzplans, der technische, organisatorische und sicherheitsbezogene Maßnahmen verbindet.
Ausgangslage
Warum KRITIS für den Mittelstand jetzt drängt
Das KRITIS-Dachgesetz schafft erstmals eine bundesweite Pflicht zur physischen Resilienz, unabhängig von bestehenden IT-Sicherheitsgesetzen.
Seit dem 17. März 2026 gilt das KRITIS-Dachgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 66). Es setzt die europäische CER-Richtlinie 2022/2557 in nationales Recht um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren — von Energie und Gesundheit bis Trinkwasser und digitale Infrastruktur — zu konkreten Resilienzmaßnahmen. Rund 2.000 Unternehmen in Deutschland sind betroffen, sobald ihre Anlagen den Schwellenwert von 500.000 versorgten Personen erreichen. Die Registrierung beim BBK muss bis zum 17. Juli 2026 erfolgen.
Anders als das NIS-2-Umsetzungsgesetz, das auf digitale Cybersicherheit unter Aufsicht des BSI zielt, adressiert das KRITIS-Dachgesetz physische Resilienz — von Naturkatastrophen über Sabotage bis hin zu Lieferkettenausfällen. Beide Regelwerke können parallel für dasselbe Unternehmen gelten. Die Geschäftsleitung haftet nach §20 KRITIS-DachG persönlich; Bußgelder erreichen bis zu 1 Million Euro.
In unseren Projekten verbinden wir KRITIS-Resilienz mit dem bestehenden ISMS nach ISO 27001 und dem BCMS nach ISO 22301. Dadurch entsteht ein integriertes System, das sowohl digitale als auch physische Risiken abdeckt, ohne doppelte Dokumentation oder parallele Governance-Strukturen.
Leistungsumfang
KRITIS: Von der Betroffenheitsprüfung bis zum Resilienzplan
Wir begleiten KRITIS-Betreiber durch den gesamten Compliance-Prozess: von der ersten Analyse bis zur laufenden Überwachung.
Betroffenheitsprüfung
Prüfung, ob Ihre Anlage unter die KRITIS-Definition fällt. Analyse der Schwellenwerte, Sektorenzuordnung und Versorgungsgrad.
GAP-Analyse
Systematischer Abgleich Ihres Ist-Zustands gegen die Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes und der KRITIS-Verordnung.
BBK-Registrierung
Vorbereitung und Einreichung der digitalen Registrierung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Risikobewertung
Bedrohungs- und Schwachstellenanalyse nach dem All-Gefahren-Ansatz: Naturereignisse, technisches Versagen, Sabotage, Cybervorfälle.
Resilienzplanung
Erstellung des Resilienzplans mit BCM-Maßnahmen, physischer Sicherheit und Krisenkommunikation gemäß §11 KRITIS-DachG.
Dokumentation
Aufbau der Nachweisdokumentation für die BBK-Prüfung: Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Risikobewertungsberichte.
Meldeverfahren
Einrichtung der Meldeprozesse für sicherheitsrelevante Vorfälle an das BBK nach den Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes.
Schulung und Awareness
Sensibilisierung der Geschäftsleitung für die persönliche Haftung nach §20 und Schulung der operativen Teams.
Ablauf
Von der Betroffenheitsprüfung zum Resilienzplan in 6 Phasen
Betroffenheitsprüfung
Prüfung der KRITIS-Definition anhand von Schwellenwerten und Sektorzuordnung. Klärung, ob Ihr Unternehmen unter das KRITIS-Dachgesetz fällt und welche Pflichten daraus entstehen.
GAP-Analyse
Systematischer Vergleich bestehender Sicherheitsmaßnahmen mit den Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes. Identifikation von Handlungsfeldern und Priorisierung der Maßnahmen.
BBK-Registrierung
Zusammenstellung der Registrierungsunterlagen und Einreichung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über das digitale Portal.
Risikobewertung
Durchführung der Risikobewertung nach dem All-Gefahren-Ansatz. Analyse natürlicher, technischer, menschengemachter und hybrider Bedrohungen für Ihre kritische Anlage.
Resilienzplanung
Erstellung des Resilienzplans mit Maßnahmen zu BCM, physischer Sicherheit, Personalüberprüfung und Krisenkommunikation. Integration mit bestehendem ISMS und BCMS.
Laufende Überwachung
Monitoring der Resilienzmaßnahmen, Pflege der Meldeprozesse und regelmäßige Überprüfung des Resilienzplans. Übergang in den ISBaaS-Betrieb für die kontinuierliche Betreuung.
Zeitangaben beziehen sich auf ein Erstprojekt im Mittelstand (100–500 Mitarbeiter). Bei bestehenden Managementsystemen oder erfahrenen Organisationen verkürzen sich die Phasen entsprechend.
Erfahrung und Qualifikation
Worauf SECURAM aufbaut
SECURAM Consulting wurde in Hamburg gegründet und berät seit mehr als 20 Jahren mittelständische Unternehmen in der DACH-Region. Die Kombination aus ISMS, BCMS, KI-Governance und Risikomanagement unter einem Dach unterscheidet SECURAM von spezialisierten Einzelnorm-Beratungen, weil Überschneidungen zwischen Standards systematisch genutzt werden.
Skalierung
Einmal aufbauen, mehrfach absichern
KRITIS-Betreiber unterliegen oft mehreren Regelwerken gleichzeitig. Ein integrierter Aufbau spart 20–40 % des Aufwands gegenüber isolierten Einzelprojekten.
KRITIS berührt als einzige ISMS-Norm alle drei weiteren Säulen: BCMS (Resilienzplan), RMS (Risikobewertung) und AIMS (KI-gestützte Anlagen). Ein bestehendes Managementsystem verkürzt die Umsetzung erheblich.
Laufender Betrieb
ISBaaS — Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Mit dem ISBaaS-Modell übernimmt SECURAM die Rolle des externen Informationssicherheitsbeauftragten. Das bedeutet: kontinuierliche Betreuung des ISMS, regelmäßige interne Audits, Berichterstattung an die Geschäftsleitung und laufende Anpassung an regulatorische Änderungen, ohne eigenes Vollzeit-Personal binden zu müssen.
Für KRITIS-Betreiber ist der ISBaaS besonders relevant, weil das KRITIS-Dachgesetz eine fortlaufende Überwachung der Resilienzmaßnahmen und regelmäßige Nachweise gegenüber dem BBK verlangt. Der ISBaaS stellt sicher, dass diese Pflichten dauerhaft und nachweisbar erfüllt werden.
- Fortlaufende Überwachung der KRITIS-Resilienzmaßnahmen
- Regelmäßige interne Audits und Management Reviews
- Koordination der BBK-Meldepflichten und Nachweisdokumentation
- Anpassung an neue Rechtsverordnungen und Schwellenwertänderungen
Häufige Fragen
FAQ — KRITIS
KRITIS-Compliance beginnt mit dem ersten Schritt
Frist 17. Juli 2026. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch zur Betroffenheitsprüfung.
Erstgespräch vereinbaren →Nächster Schritt
Ihr Einstieg in die KRITIS-Compliance
KRITIS GAP-Analyse
Wo steht Ihre Organisation heute? Die GAP-Analyse zeigt den Abstand zwischen Ist-Zustand und den Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes — mit konkretem Maßnahmenplan.
GAP-Analyse anfragen →KRITIS Resilienzprüfung
Sind Ihre Resilienzmaßnahmen wirksam? Die interne Prüfung deckt Schwachstellen auf, bevor sie das BBK findet — und liefert Nachweise für die Aufsichtsbehörde.
Prüfung anfragen →KRITIS Resilienzplan implementieren
Vom Registrierungsantrag bis zum fertigen Resilienzplan: SECURAM begleitet die Umsetzung aller Pflichten aus dem KRITIS-Dachgesetz.
Implementierung anfragen →Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihre Ansprechpartnerin
Nadine Eibel
Gründerin & Geschäftsführerin
SECURAM Consulting GmbH
Über 20 Jahre Erfahrung in IT-Security und Informationssicherheit. Zertifiziert als CISM, Lead Auditorin ISO 27001 und ITIL Expert.
Kontaktdaten
20354 Hamburg
Direkter Kontakt
- Vertrieb: sales@securam-consulting.com
- Bewerbung: karriere@securam-consulting.com
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