ISMS · §30 Abs. 9 BSIG
B3S Beratung für KRITIS-Betreiber
Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) konkretisieren die IT-Sicherheitsanforderungen nach §30 BSIG für einzelne KRITIS-Sektoren. Das BSI erkennt B3S im Zwei-Jahres-Zyklus an. Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Gesundheit, Wasser, Transport und Finanzwesen weisen damit die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach. SECURAM begleitet bei der Umsetzung des sektorspezifischen B3S, beim Nachweis nach §39 BSIG und bei der Vorbereitung auf BSI-Prüfungen.
Ausgangslage
Warum B3S für KRITIS-Betreiber verbindlich werden
Branchenspezifische Sicherheitsstandards schaffen Rechtssicherheit bei der Umsetzung gesetzlicher IT-Sicherheitsanforderungen.
§30 BSIG verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Umsetzung angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Was „Stand der Technik" im Detail bedeutet, bleibt im Gesetz abstrakt. Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) füllen diese Lücke: Sie übersetzen die gesetzlichen Anforderungen in konkrete, prüfbare Maßnahmen für den jeweiligen Sektor. §30 Abs. 9 BSIG erlaubt Branchenverbänden, solche Standards beim BSI zur Eignungsfeststellung einzureichen. Nach positiver Prüfung gelten sie zwei Jahre als anerkannter Nachweis.
Die Bedeutung der B3S steigt mit dem Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes und den verschärften Anforderungen durch NIS-2. Betreiber, die ihren sektorspezifischen B3S umsetzen und zusätzlich ein ISMS nach ISO 27001 betreiben, sind für beide Nachweispflichten aufgestellt. Der B3S liefert die branchenspezifische Konkretisierung, ISO 27001 den methodischen Rahmen für das Managementsystem.
In unseren Projekten beginnen wir mit der Identifikation des anwendbaren B3S und einer GAP-Analyse gegen dessen Anforderungen. Organisationen mit bestehendem ISMS oder BSI-IT-Grundschutz-Zertifizierung starten mit deutlichem Vorsprung, weil die Risikomanagement-Methodik und wesentliche Dokumentationsstrukturen bereits vorhanden sind. Die größten Lücken bestehen typischerweise bei sektorspezifischen technischen Maßnahmen und den Meldepflichten nach NIS-2.
Leistungsumfang
B3S: Von der Bestandsaufnahme bis zum BSI-Nachweis
Acht Bausteine decken den gesamten B3S-Lebenszyklus ab — von der Sektorzuordnung bis zur laufenden Pflege.
B3S-Bestandsaufnahme
Identifikation des anwendbaren B3S für Ihren Sektor. Prüfung der BSI-Anerkennung, Gültigkeitsdatum und Aktualität der vorliegenden Fassung.
GAP-Analyse
Systematischer Abgleich des IST-Zustands gegen die Anforderungen des sektorspezifischen B3S. Ergebnis: priorisierter Maßnahmenplan mit Aufwandsschätzung.
Maßnahmenplanung
Erstellung eines strukturierten Umsetzungsplans auf Basis der GAP-Analyse. Priorisierung nach Kritikalität, Aufwand und regulatorischer Dringlichkeit.
Implementierung
Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach B3S-Vorgaben. Integration in bestehende ISMS-Strukturen, wo vorhanden.
Dokumentation
Aufbau der Nachweisdokumentation für den BSI-Nachweis nach §39 BSIG. Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Prüfprotokolle und Risikobewertungsberichte.
Internes Audit
Wirksamkeitsprüfung der umgesetzten Maßnahmen gegen die B3S-Anforderungen. Identifikation von Restrisiken und Verbesserungspotenzial vor dem BSI-Nachweis.
BSI-Nachweisvorbereitung
Strukturierte Vorbereitung auf die Prüfung nach §39 BSIG. Zusammenstellung der Nachweisdokumentation, Simulation von Prüfungssituationen und Koordination mit Prüfstellen.
Schulung und Awareness
Sensibilisierung der Mitarbeiter für sektorspezifische Anforderungen des B3S, Meldepflichten und die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung.
Ablauf
B3S-Implementierung in 6 Phasen
B3S-Scope und Sektorzuordnung
Identifikation des anwendbaren B3S für Ihren Sektor. Prüfung der BSI-Anerkennung und des Gültigkeitszeitraums. Festlegung des Projektumfangs und der betroffenen Anlagen.
GAP-Analyse
Systematischer Vergleich bestehender Sicherheitsmaßnahmen mit den Anforderungen des sektorspezifischen B3S. Bewertung des Erfüllungsgrads je Anforderungsbereich.
Maßnahmenimplementierung
Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Bei bestehendem ISMS: Integration der B3S-spezifischen Anforderungen in vorhandene Prozesse und Dokumentation.
Dokumentation und Nachweisführung
Aufbau der vollständigen Nachweisdokumentation für den BSI-Nachweis nach §39 BSIG. Konsolidierung von Richtlinien, Prüfprotokollen und Risikobewertungen.
Internes Audit
Wirksamkeitsprüfung der umgesetzten Maßnahmen vor dem BSI-Nachweis. Identifikation von Abweichungen und Korrekturmaßnahmen.
BSI-Nachweis und ISBaaS-Übergang
Koordination der BSI-Nachweiseinreichung nach §39 BSIG. Vorbereitung der Übergabe an den laufenden ISBaaS-Betrieb für die kontinuierliche Pflege und den nächsten Zwei-Jahres-Zyklus.
Zeitangaben beziehen sich auf ein Erstprojekt im Mittelstand (100–500 Mitarbeiter). Bei bestehenden Managementsystemen oder erfahrenen Organisationen verkürzen sich die Phasen entsprechend.
Erfahrung und Qualifikation
Worauf SECURAM aufbaut
SECURAM Consulting wurde in Hamburg gegründet und berät seit mehr als 20 Jahren mittelständische Unternehmen in der DACH-Region. Die Kombination aus ISMS, BCMS, KI-Governance und Risikomanagement unter einem Dach unterscheidet SECURAM von spezialisierten Einzelnorm-Beratungen, weil Überschneidungen zwischen Standards systematisch genutzt werden.
Skalierung
Vom Branchenstandard zur Zertifizierung
B3S konkretisieren die KRITIS-Anforderungen für einzelne Sektoren. Die Kombination mit ISO 27001 schafft ein belastbares Managementsystem.
Organisationen, die ihren B3S umsetzen und ein ISMS nach ISO 27001 etablieren, erfüllen die Nachweispflichten nach §39 BSIG mit deutlich weniger Aufwand. Die KRITIS-Anforderungen bauen auf beiden Säulen auf.
Laufender Betrieb
ISBaaS — Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Nach Abschluss der B3S-Implementierung übernimmt das ISBaaS-Modell den laufenden Betrieb des Informationssicherheits-Managementsystems. Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter stellt sicher, dass die B3S-Maßnahmen dauerhaft wirksam bleiben und die Dokumentation aktuell gehalten wird.
B3S-Nachweise müssen alle zwei Jahre erneuert werden. Das ISBaaS-Modell stellt sicher, dass Aktualisierungen des B3S rechtzeitig in die operativen Prozesse einfließen und der nächste Nachweis nach §39 BSIG vorbereitet ist, bevor die Frist abläuft.
- B3S-Anforderungspflege im Zwei-Jahres-Zyklus
- BSI-Nachweis-Koordination nach §39 BSIG
- ISMS-Betrieb und Risikomanagement
- Sektorspezifische Meldepflichten
Häufige Fragen
FAQ — B3S
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Ihr Einstieg in die B3S-Umsetzung
B3S GAP-Analyse
Abgleich Ihres IST-Zustands gegen den sektorspezifischen B3S mit priorisiertem Maßnahmenplan.
GAP-Analyse anfragen →Internes Audit nach B3S
Wirksamkeitsprüfung der umgesetzten Maßnahmen vor dem BSI-Nachweis nach §39 BSIG.
Audit anfragen →B3S implementieren
Strukturierte Umsetzung des sektorspezifischen B3S — von der Maßnahmenplanung bis zum BSI-Nachweis.
Implementierung anfragen →Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihre Ansprechpartnerin
Nadine Eibel
Gründerin & Geschäftsführerin
SECURAM Consulting GmbH
Über 20 Jahre Erfahrung in IT-Security und Informationssicherheit. Zertifiziert als CISM, Lead Auditorin ISO 27001 und ITIL Expert.
Kontaktdaten
20354 Hamburg
Direkter Kontakt
- Vertrieb: sales@securam-consulting.com
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