EU AI Act
EU AI Act – Regulatorische Einordnung und Zielsetzung
Kaum eine Technologie verändert Geschäftsmodelle so schnell und tiefgreifend wie Künstliche Intelligenz. Der EU AI Act ist der erste umfassende gesetzliche Rahmen, der diese Dynamik in verlässliche Bahnen lenken will. Für Unternehmen, insbesondere im digitalen Binnenmarkt, stellt er die Weichen für rechtssichere KI-Nutzung. Die neue Verordnung bedeutet: nicht nur regulatorische Pflichten, sondern auch strategische Handlungsoptionen. Unternehmen, die frühzeitig in strukturierte Compliance investieren, positionieren sich langfristig als vertrauenswürdige Marktteilnehmer.
Mit dem EU AI Act tritt ein regulatorisches Rahmenwerk in Kraft, das nicht nur auf die Entwicklung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen abzielt. Der normative Fokus liegt auf der Sicherstellung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Risikoangemessenheit in sensiblen Anwendungsbereichen. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, betreiben oder integrieren, ist die Umsetzung der Anforderungen keine rein juristische, sondern eine tiefgreifend technische und organisatorische Herausforderung.
Was regelt der EU AI Act konkret?
Der EU AI Act unterscheidet nicht nach Technologien, sondern nach Anwendungsrisiken. Ob ein System als verbotene, hochriskante, begrenzt oder minimal risikobehaftete KI eingestuft wird, hängt maßgeblich von dessen Funktion im Kontext ab. Besonders stark reguliert werden Systeme in sensiblen Sektoren: z. B. biometrische Identifikation im öffentlichen Raum, Bewertung von Kreditwürdigkeit oder automatisierte Personalentscheidungen. Diese Systeme müssen eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen, darunter Dokumentation, Nachvollziehbarkeit, Auditierbarkeit und menschliche Kontrollmechanismen.
Zeitlicher Umsetzungsrahmen des EU AI Act
Der EU AI Act tritt nicht abrupt, sondern stufenweise in Kraft. Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ist es entscheidend, die relevanten Zeitpunkte zu kennen, um notwendige Vorbereitungs- und Implementierungsschritte rechtzeitig einzuleiten. Der gestaffelte Inkrafttretensmechanismus erlaubt eine abgestufte Anpassung, reduziert jedoch nicht die Verbindlichkeit oder die erforderliche Intensität der Umsetzungsarbeit. Wer sich frühzeitig vorbereitet, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch strategische Vorteile gegenüber weniger agilen Mitbewerbern.
Zeitlich gestaffelte Einführung – was wann gilt
Die schrittweise Einführung der Regelungen erlaubt es Unternehmen, sich systematisch vorzubereiten. Wichtig ist jedoch: Die Deadlines sind verbindlich.
- Ab 2. Februar 2025: Inkrafttretens der Verbote für bestimmte KI-Anwendungen wie Social Scoring oder manipulative Systeme. Unternehmen müssen bestehende Produkte unverzüglich prüfen und ggf. vom Markt nehmen.
- Ab 2. August 2025: GPAI-Systeme unterliegen spezifischen Transparenz- und Informationspflichten. Auch Anbieter, die auf externen Basismodellen aufbauen (z. B. über APIs), müssen technische Dokumentationen bereitstellen und Haftungsfragen klären.
- Ab 2. August 2026: Ab diesem Zeitpunkt gilt der EU AI Act.
- Ab 2. August 2027: Der vollständige regulatorische Rahmen für Hochrisiko-KI wird verbindlich. Jetzt greifen Pflichten zur Risikobewertung, Daten- und Modell-Governance, menschlichen Aufsicht und Konformitätserklärung.
Verbotsregelungen ab 2. Februar 2025
Ab diesem Datum sind bestimmte KI-Praktiken in der EU verboten. Dazu zählen insbesondere KI-Systeme zur sozialen Bewertung (Social Scoring), biometrische Echtzeit-Fernüberwachung im öffentlichen Raum sowie Systeme, die das Verhalten von Personen auf manipulative Weise beeinflussen. Diese Regelungen gelten unmittelbar und ohne Übergangsfrist. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre eingesetzten oder entwickelten Systeme unter diese Verbote fallen. Für bestehende Systeme ist ggf. eine sofortige Abschaltung oder Modifikation erforderlich. Besonders relevant ist dies für Anbieter von Sicherheitstechnologien, Plattformbetreiber und Softwareanbieter mit Behavioral Analytics-Komponenten.
Allgemeine Vorschriften ab 2. August 2025
In dieser Phase treten wichtige Kernregelungen des AI Act in Kraft, darunter:
- Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit Nutzern interagieren (z. B. Chatbots, Empfehlungsdienste)
- Verpflichtungen für Anbieter von General Purpose AI (GPAI), insbesondere bezüglich technischer Dokumentation, interner Kontrolle und Offenlegung gegenüber Aufsichtsbehörden
- Bestimmungen zu Marktaufsicht, Beschwerdemechanismen und Durchsetzung durch nationale Stellen sowie die European AI Office
Unternehmen, die GPAI-Modelle einsetzen oder weiterverarbeiten, müssen spätestens jetzt eine technische und rechtliche Analyse zur Compliance durchführen. Auch White-Label-Anwendungen und APIs auf Basis externer Foundation Models sind betroffen.
Grundlegende Geltung ab 2. August 2026
Ab diesem Zeitpunkt gilt der EU AI Act in der Breite. Alle allgemeinen Bestimmungen, insbesondere jene zur Rolle von Betreibern, Anbietern und weiteren Wirtschaftsakteuren, treten nun verbindlich in Kraft. Unternehmen müssen intern Rollen klar definieren, Zuständigkeiten dokumentieren und regulatorisch notwendige Prozesse implementieren. Dies betrifft auch Importeure, Distributoren und Händler von KI-Produkten. Nicht selten entstehen hier in der Praxis Unklarheiten über Verantwortlichkeiten – insbesondere bei komplexen Lieferketten oder SaaS-Modellen.
Eine sorgfältige Aufbereitung der internen Kontrollstruktur sowie die Integration in bestehende Managementsysteme (z. B. ISMS, QMS, Compliance-Management) ist in dieser Phase empfehlenswert. Auch Vertragswerke mit Dritten sollten überarbeitet und um KI-spezifische Compliance-Klauseln ergänzt werden.
Hochrisiko-KI ab 2. August 2027
Die umfassenden Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme werden ab diesem Datum scharf geschaltet. Dazu zählen:
- Durchführung und Dokumentation von Risikobewertungen auf Basis realer Anwendungsszenarien
- Implementierung eines Risikomanagementsystems über den gesamten Lebenszyklus hinweg
- Anforderungen an Datenqualität, Modellkontrolle, menschliche Aufsicht und algorithmische Transparenz
- Einhaltung detaillierter Vorgaben zur technischen Dokumentation, Konformitätserklärung und Kennzeichnung
Für Unternehmen bedeutet dies: Wer Systeme in den Bereichen Personalmanagement, Zugang zu Bildung, öffentliche Sicherheit, Strafverfolgung oder Justiz einsetzt, muss diese bis dahin systematisch klassifizieren, bewerten und regulatorisch einhegen. Der Einsatz von KI in Bewerbungsscreenings, Schufa ähnlichen Risikobewertungen oder öffentlichen Entscheidungsprozessen fällt in vielen Fällen unter die Hochrisikodefinition.
Haben Sie weitere Fragen zum EU AI Act?
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
EU AI Act Sanktionen
Wichtig zu wissen:
Ähnlich wie bei der DSGVO sind die Sanktionsmechanismen bewusst abschreckend ausgestaltet. Die Bußgelder richten sich dabei nach der Schwere des Verstoßes und der Rolle des Unternehmens. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Sanktionsrahmen im Kontext des EU AI Act
Verstoßtyp | Max. Geldbuße | Bemerkung |
---|---|---|
Einsatz verbotener KI-Systeme | Bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des Jahresumsatzes | Gilt für Anbieter, Betreiber und Händler |
Verstöße bei Hochrisiko-KI (z. B. Dokumentation, Risikomanagement) | Bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des Jahresumsatzes | Auch bei fehlender oder mangelhafter Umsetzung relevant |
Unzureichende Zusammenarbeit mit Behörden | Bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1 % des Jahresumsatzes | Betrifft z. B. fehlerhafte Informationen oder Blockade von Audits |
Zudem droht Reputationsverlust – eine oft unterschätzte Nebenfolge regulatorischer Verstöße. Dieser kann sich negativ auf Kundenbindung, Investor Relations und öffentliche Wahrnehmung auswirken
Wofür steht die SECURAM Consulting?
Expertise und Know-How in den Regulariken der IT-Security und Informationssicherheit
Konstruktive & vertrauensvolle Zusammenarbeit
Verantwortung übernehmen & Sicherheit leben
Hands-on beim Aufbau von IT-Security & Informationssicherheit
Sicherheitsziele systematisch definieren, umsetzen & im Alltag leben
Wo steckt überhaupt KI drin?
Der erste systematische Schritt zur Compliance besteht in der Klassifikation aller eingesetzten und geplanten KI-Systeme. Unternehmen müssen Klarheit darüber schaffen, welche Systeme eigenentwickelt, eingekauft oder von Drittanbietern genutzt werden. In der Praxis ist dies oftmals nicht trivial: Viele Organisationen nutzen bereits KI-Funktionalität in Standardsoftware, ohne dass dies transparent dokumentiert ist. Eine systematische Bestandsaufnahme ist daher Voraussetzung für jede weitergehende Bewertung.
Nicht jedes Unternehmen hat ein eigenes Data-Science-Team und dennoch ist KI in vielen Tools bereits integriert. CRM-Systeme mit Predictive Analytics, Chatbots mit semantischem Verständnis oder HR-Lösungen mit automatisierten Bewertungen sind heute oft Standard. Der erste Schritt zur Compliance ist daher eine umfassende Bestandsaufnahme:
- Wo genau kommen KI-Funktionalitäten zum Einsatz?
- Wer ist Anbieter, wer Betreiber?
- Welche Systeme sind Eigenentwicklungen, welche zugekauft?
Nach der Klassifikation ist eine Risiko- und Anwendungsprüfung durchzuführen. Diese orientiert sich nicht allein am Zweck des Systems, sondern auch an der konkreten Einsatzumgebung und potenziellen Auswirkungen auf betroffene Personen. Gerade in Unternehmen mit umfangreicher HR- oder Kundeninteraktion (z. B. Banken, Versicherungen, Plattformanbieter) kann dieselbe Technologie je nach Use Case unterschiedliche regulatorische Konsequenzen haben.
Hochrisiko-KI im Sine des EU AI Acts
Für Hochrisiko-Systeme schreibt der EU AI Act die Implementierung eines Risikomanagementsystems vor, das kontinuierlich über den gesamten Lebenszyklus des Systems wirkt. Praktisch bedeutet dies, dass technische Risiken (z. B. Modellrobustheit, Erklärbarkeit, Fehlerfolgen) ebenso dokumentiert, überwacht und mitigiert werden müssen wie organisatorische Aspekte (z. B. Zugriffskontrollen, Trainingsdaten-Governance, Auditierung der Entwicklungsprozesse).
Die technische Dokumentation muss auditierbar und versioniert sein. Viele Unternehmen werden ihre DevOps- und MLOps-Prozesse erweitern müssen, um die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Logging und Change-Management abzubilden. Vor allem für CTOs und IT-Leiter ist dies nicht nur eine Compliance-Frage, sondern ein strategischer Aspekt: Ohne technische Transparenz und Robustheit ist eine spätere Zertifizierung oder Marktzugangsmöglichkeit in der EU gefährdet.
Sobald ein System als Hochrisiko-KI eingestuft wird, greifen umfangreiche Anforderungen:
Datengovernance
Qualität, Repräsentativität, Bias-Kontrolle der Trainingsdaten
Modelltransparenz
Offenlegung der Funktionalitäten und Limitierungen
Sicherheitsarchitektur
Schutz vor Manipulation, Fail-Safe-Mechanismen
Protokollierung & Versionierung
Jede Änderung muss nachvollziehbar dokumentiert sein
Human Oversight
Prozesse müssen sicherstellen, dass ein Mensch in der Lage ist, Entscheidungen zu überprüfen und einzugreifen
Diese Anforderungen überschneiden sich mit Anforderungen an Software-Entwicklung und IT-Security – müssen aber explizit auf KI bezogen werden.
Wie kann SECURAM Consulting beim EU AI Act helfen?
Die GAP-Analyse steht im Regelfall am Anfang und hilft Unternehmen zu bestimmen, welche Handlungsfelder existieren und wie das eigene Unternehmen aufgestellt ist.
Zusammen mit dem Kunden werden systematische Maßnahmen geplant und umgesetzt. Die Expertise der SECURAM Consulting hilft die identifizierten Lücken systematisch zu schließen.
Aufbau und Dokumentation münden final in gelebte Sicherheitsprozessen, mit denen Unternehmen die eigene Sicherheit im Firmenalltag signifikant verbessern können.
EU AI Act im Zusammenspiel mit DSGVO & Produktsicherheit
Im Bereich der Transparenzpflichten bestehen erhebliche Schnittstellen zur DSGVO. KI-Systeme, die in personalbezogenen Kontexten genutzt werden, müssen nachvollziehbare Erklärungen über ihre Funktionsweise liefern, insbesondere bei automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten, IT-Security, Produktverantwortlichen und Legal ist hier keine Option, sondern Notwendigkeit.
Wer DSGVO-konform arbeitet, hat bereits gute Voraussetzungen geschaffen. Dennoch gibt es Unterschiede: Während sich die DSGVO auf personenbezogene Daten konzentriert, bezieht der AI Act auch nicht-personenbezogene, aber gesellschaftlich relevante Entscheidungen ein. Zudem kommen neue Anforderungen an technische Erklärbarkeit hinzu, die weit über gängige Datenschutz-Erklärungen hinausgehen. Auch die Verbindung zum Produktsicherheitsrecht (z. B. CE-Kennzeichnung) wird enger – insbesondere bei physischen Systemen mit KI-Komponente.
EU AI Act & ISO 42001
Der EU AI Act verweist in Teilen auf Normen wie ISO 42001 für das KI-Managementsystem. Diese internationale Norm beschreibt erstmals systematisch die Anforderungen an ein Managementsystem für KI. Sie umfasst unter anderem Richtlinien zur Risikoidentifikation, Modellsteuerung, Auditierung und Kontrolle des gesamten KI-Lebenszyklus. Auch wenn sie aktuell nicht verpflichtend ist, dient sie als de-facto-Referenzrahmen – vergleichbar mit der Rolle, die ISO 27001 für Informationssicherheit spielt. Unternehmen mit bestehender ISO-Infrastruktur profitieren doppelt, wenn sie diese um KI-spezifische Elemente erweitern.
ISO/IEC 42001 bietet einen international abgestimmten Rahmen für ein KI-spezifisches Managementsystem. Unternehmen, die bereits Erfahrung mit ISO 27001 oder ISO 14001 haben, profitieren von der strukturellen Kompatibilität. Die Norm unterstützt bei:
- Aufbau eines rollenbasierten Verantwortlichkeitssystems
- Integration von KI-Risiken in bestehende Kontrollstrukturen
- Erstellung auditierbarer Prozesse zur Modellpflege und Dokumentation
- Vorbereitung auf externe Konformitätsprüfungen
Für viele Mittelständler bietet ISO/IEC 42001 einen pragmatischen Einstieg, um regulatorische Sicherheit ohne Überregulierung zu schaffen.
Was können Unternehmen tun?
Der EU AI Act ist keine abstrakte Regulierung, sondern ein operativer Gamechanger. Wer rechtzeitig handelt, sichert sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Marktzugang, Kundenvertrauen und Innovationsspielraum. Entscheider sollten jetzt in Know-how, Systeme und Prozesse investieren und ihre KI-Strategie mit regulatorischer Weitsicht verknüpfen.
Wann tritt der EU AI Act in Kraft?
Der EU AI Act wurde am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 12. Juli 2024. Am 2. August 2024 tritt das Gesetz offiziell in Kraft und ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Übergangsfrist von 24 Monaten, in der Unternehmen Zeit haben, die Anforderungen umzusetzen.
Was ist das Ziel vom EU AI Act?
Der AI Act soll dazu beitragen, den europäischen Binnenmarkt effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Entwicklung sowie den Einsatz vertrauenswürdiger, menschenzentrierter KI voranzubringen. Dabei legt er besonderen Wert auf den Schutz von Gesundheit, Sicherheit und den Grundrechten – wie sie in der EU-Grundrechtecharta verankert sind – einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz. Zugleich soll der AI Act potenziell schädliche Auswirkungen von KI-Systemen wirksam begrenzen.
Was besagt der AI Act?
Der AI Act regelt den Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz innerhalb der EU, um die Grundrechte der Menschen zu wahren. Gleichzeitig schafft er einen Rahmen, der die Einführung neuer Technologien sowie Innovation und Investitionen fördert. Herzstück des Gesetzes ist die Einstufung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen – je nach möglichem Einfluss auf Gesellschaft, Sicherheit und Rechte der Betroffenen.
Empfehlungen der SECURAM Consulting zum EU AI Act
Ein funktionierendes KI-Compliance-Framework besteht aus technischen Kontrollmechanismen, prozessualer Verankerung und juristischer Begleitung. Die größten Herausforderungen liegen in der Verbindung dieser Dimensionen. Nicht selten zeigt sich in der Praxis: Selbst große Unternehmen besitzen keine belastbaren Nachweise darüber, wie ein KI-Modell trainiert, validiert und deployed wurde. Ohne diese Nachweise ist eine Auditierbarkeit im Sinne des AI Act nicht gegeben.
Strategisch ist zu empfehlen, KI nicht isoliert, sondern als Teil der digitalen Gesamtarchitektur zu betrachten. Nur so lassen sich Compliance, Skalierbarkeit und Zukunftsfähigkeit vereinen. Wer heute auf minimalistische Lösungen setzt, wird morgen mit hohem Aufwand nachrüsten müssen – nicht selten unter Druck regulatorischer Fristen oder Marktanforderungen. Die frühzeitige Etablierung eines funktionsübergreifenden KI-Governance-Boards, ein internes KI-Register sowie die Integration des AI Act in bestehende Kontrollsysteme (z. B. ISMS, QMS, Datenschutz-Folgenabschätzungen) sind zentrale Schritte auf diesem Weg.
Kontakt
Neue ABC-Straße 8
20354 Hamburg
040 2984553-0
contact@securam-consulting.com