ISMS · NIS-2
NIS-2 Betroffenheitsanalyse für Unternehmen
Die NIS-2-Richtlinie betrifft Unternehmen in 18 Sektoren ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Betreiber kritischer Infrastrukturen sind unabhängig von der Größe betroffen. SECURAM prüft Sektorzugehörigkeit, Schwellenwerte und Sonderfälle und liefert ein dokumentiertes Gutachten mit Handlungsempfehlung und Vorbereitung auf die BSI-Registrierung.
Ausgangslage
Wer ist von NIS-2 betroffen?
Die Frage klingt einfach. Die Antwort erfordert eine systematische Prüfung von Sektorzugehörigkeit, Unternehmenskennzahlen und Sonderfällen.
Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen gegenüber der Vorgängerrichtlinie erheblich. Schätzungsweise 29.000 bis 40.000 Organisationen in Deutschland fallen unter die neuen Anforderungen. Die Betroffenheit ergibt sich aus zwei Kriterien: Das Unternehmen gehört einem der 18 definierten Sektoren in Anhang I (wesentliche Einrichtungen) oder Anhang II (wichtige Einrichtungen) an. Und es erfüllt die Größenschwelle von mindestens 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
Betreiber kritischer Infrastrukturen sind unabhängig von der Unternehmensgröße betroffen. Für Zulieferer gilt: Auch wenn sie selbst nicht direkt unter NIS-2 fallen, können Kunden aus regulierten Sektoren Sicherheitsanforderungen über die Lieferkette durchreichen. Die Sektorzuordnung ist bei Unternehmen mit mehreren Geschäftsfeldern oder internationalen Tochtergesellschaften oft komplexer als erwartet.
In unseren Projekten stellt sich bei rund 70 Prozent der Anfragen eine tatsächliche Betroffenheit heraus. Ein dokumentiertes Gutachten schafft Klarheit für die Geschäftsleitung, bildet die Grundlage für die BSI-Registrierung und ist der erste Schritt zur NIS-2-konformen Umsetzung.
Leistungsumfang
Was die Betroffenheitsanalyse umfasst
Systematische Prüfung in drei Schritten: Sektor, Schwellenwerte, Einstufung. Ergebnis ist ein dokumentiertes Gutachten.
Sektorprüfung
Abgleich aller Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften gegen die 18 Sektoren in Anhang I und II. Berücksichtigung von Mischkonzernen und indirekter Betroffenheit über die Lieferkette.
Schwellenwertprüfung
Bewertung der Größenkriterien: mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Prüfung auf Konzernverbund und verbundene Unternehmen.
Einstufung wesentlich / wichtig
Klassifizierung als wesentliche (Anhang I) oder wichtige Einrichtung (Anhang II). Die Einstufung bestimmt Bußgeldhöhe, Aufsichtsintensität und Meldepflichten.
KRITIS-Sonderprüfung
Prüfung, ob das Unternehmen als Betreiber kritischer Infrastrukturen gilt. KRITIS-Betreiber sind unabhängig von der Unternehmensgröße betroffen und unterliegen zusätzlichen Pflichten.
Betroffenheits-Gutachten
Dokumentiertes Gutachten mit rechtssicherer Bewertung der Betroffenheit, Begründung der Einstufung und konkreten Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte.
BSI-Registrierungsbegleitung
Vorbereitung und Begleitung der BSI-Registrierung nach §33 BSIG. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Kontaktdaten für die Meldestelle.
Ablauf
Von der Anfrage zum Gutachten in 3 Schritten
Datenerhebung und Sektoranalyse
Erfassung der Unternehmensstruktur, aller Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften. Abgleich gegen die 18 NIS-2-Sektoren (Anhang I und II) und Prüfung der Größenkriterien.
Einstufung und Sonderfallprüfung
Klassifizierung als wesentliche oder wichtige Einrichtung. Prüfung auf KRITIS-Betreiberstatus, indirekte Betroffenheit über die Lieferkette und Konzernverbund-Regelungen.
Gutachten und Handlungsempfehlung
Erstellung des dokumentierten Betroffenheits-Gutachtens mit rechtssicherer Bewertung, konkreten Handlungsempfehlungen und Vorbereitung der BSI-Registrierung.
Zeitangaben beziehen sich auf ein einzelnes Unternehmen. Bei Konzernstrukturen mit mehreren Tochtergesellschaften oder internationalen Standorten verlängert sich die Analyse entsprechend.
Erfahrung und Qualifikation
Worauf SECURAM aufbaut
SECURAM Consulting wurde in Hamburg gegründet und berät seit mehr als 20 Jahren mittelständische Unternehmen in der DACH-Region. Die Kombination aus ISMS, BCMS, KI-Governance und Risikomanagement unter einem Dach unterscheidet SECURAM von spezialisierten Einzelnorm-Beratungen, weil Überschneidungen zwischen Standards systematisch genutzt werden.
Nächste Schritte
Von der Betroffenheit zur NIS-2-Konformität
Die Betroffenheitsanalyse ist der erste Schritt. Danach folgen GAP-Analyse, Umsetzung und laufender Betrieb.
Die Betroffenheitsanalyse klärt die Frage, ob NIS-2 gilt. Die NIS-2-Beratung setzt die Anforderungen um. ISO 27001 liefert den international anerkannten Nachweis.
Laufender Betrieb
ISBaaS — Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Mit dem ISBaaS-Modell übernimmt SECURAM die Rolle des externen Informationssicherheitsbeauftragten. Das umfasst die laufende Betreuung des ISMS, die Überwachung der NIS-2-Compliance und die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung.
Für NIS-2-betroffene Unternehmen ist der ISBaaS relevant, weil die Richtlinie eine benannte verantwortliche Person für Informationssicherheit verlangt. Der ISBaaS erfüllt diese Anforderung, ohne eine Vollzeitstelle besetzen zu müssen.
- Laufende ISMS-Betreuung und NIS-2-Compliance-Monitoring
- BSI-Meldestelle und Incident-Response-Koordination
- Interne Audits und Management-Review-Vorbereitung
Häufige Fragen
FAQ — NIS-2 Betroffenheitsanalyse
Klarheit in 5 Werktagen
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Sektorzugehörigkeit, Schwellenwerte und Sonderfälle prüfen. Ergebnis: dokumentiertes Gutachten mit Handlungsempfehlung.
Analyse anfragen →NIS-2 GAP-Analyse
Wo steht Ihre Informationssicherheit heute? Die GAP-Analyse zeigt den Abstand zu den Anforderungen nach §30 BSIG.
GAP-Analyse anfragen →NIS-2 umsetzen
Von der Betroffenheit bis zur BSI-Registrierung: SECURAM begleitet die vollständige Umsetzung der NIS-2-Anforderungen.
Umsetzung anfragen →Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihre Ansprechpartnerin
Nadine Eibel
Gründerin & Geschäftsführerin
SECURAM Consulting GmbH
Über 20 Jahre Erfahrung in IT-Security und Informationssicherheit. Zertifiziert als CISM, Lead Auditorin ISO 27001 und ITIL Expert.
Kontaktdaten
20354 Hamburg
Direkter Kontakt
- Vertrieb: sales@securam-consulting.com
- Bewerbung: karriere@securam-consulting.com
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