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EU AI Act

Englisch: EU AI Act (Artificial Intelligence Act)

EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet vier Risikostufen: unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales Risiko. Artikel 5 verbietet bestimmte KI-Praktiken wie Social Scoring durch öffentliche Stellen oder manipulative Techniken. Artikel 6 definiert Hochrisiko-KI-Systeme, für die nach Artikel 9 ein Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus einzurichten ist. Für Allzweck-KI-Modelle enthält Kapitel V eigene Pflichten. Der EU AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft und wird gestaffelt bis zum 2. August 2027 vollständig anwendbar.

Normative Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 Artikel 1 und 3

Hintergrund und normative Einordnung

Der EU AI Act ist das erste umfassende Gesetzeswerk weltweit zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Rechtsgrundlage ist Artikel 114 AEUV zur Harmonisierung des Binnenmarkts. Die Verordnung wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat nach Artikel 113 am 1. August 2024 in Kraft. Ziel ist laut Artikel 1 die Förderung einer vertrauenswürdigen, menschenzentrierten KI bei gleichzeitigem Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten. Der Anwendungsbereich nach Artikel 2 umfasst Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler von KI-Systemen, sofern diese in der Union in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder ihre Ergebnisse in der Union genutzt werden.

Für deutsche Unternehmen entsteht eine neue Compliance-Ebene, die sich mit bestehenden Rahmen wie der DSGVO, der NIS-2-Richtlinie und branchenspezifischen Vorgaben verzahnt. Die Bundesnetzagentur wird voraussichtlich die nationale Marktüberwachungsbehörde, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik liefert bereits flankierende Leitfäden zu sicherer und nachvollziehbarer KI. Als strukturelle Antwort empfiehlt sich ein KI-Managementsystem nach ISO/IEC 42001, das die Pflichten aus Artikel 9, Artikel 17 und Artikel 72 organisatorisch abbildet. SECURAM begleitet Unternehmen bei der Betroffenheitsanalyse, der Klassifizierung ihrer KI-Systeme und dem Aufbau eines revisionssicheren AIMS im Rahmen der EU-AI-Act-Beratung.

Normative Bezüge:

Verordnung (EU) 2024/1689 Artikel 5 Verbotene Praktiken im KI-Bereich Verordnung (EU) 2024/1689 Artikel 9 Risikomanagementsystem Verordnung (EU) 2024/1689 Artikel 113 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorgehen in der Praxis

Die Umsetzung des EU AI Act folgt in der Praxis einem vierstufigen Vorgehen. Es orientiert sich an den Pflichten für Anbieter und Betreiber aus Kapitel III sowie an den Governance-Funktionen des NIST AI Risk Management Framework, die sich methodisch gut mit ISO/IEC 42001 verbinden lassen.

1
Betroffenheitsanalyse und Rollenzuordnung Zuerst wird das KI-Portfolio inventarisiert. Für jedes System wird nach Artikel 3 Nr. 3 und 4 geklärt, ob das Unternehmen Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler ist. Parallel wird geprüft, ob der Anwendungsbereich nach Artikel 2 einschlägig ist und ob Ausnahmen nach Artikel 2 Absatz 3 und 8 greifen.
2
Risikoklassifizierung nach Artikel 5 bis 7 Jedes KI-System wird in eine der Risikostufen eingeordnet. Zuerst werden verbotene Praktiken nach Artikel 5 geprüft. Anschließend erfolgt die Hochrisiko-Einstufung nach Artikel 6 in Verbindung mit den Anhängen I und III. Systeme mit Transparenzpflichten nach Artikel 50 und Allzweck-KI-Modelle nach Artikel 51 werden gesondert markiert.
3
Pflichten umsetzen und dokumentieren Für Hochrisiko-Systeme werden die Pflichten aus Artikel 8 bis 17 operationalisiert. Zentrale Bausteine sind das Risikomanagementsystem nach Artikel 9, Daten-Governance nach Artikel 10, technische Dokumentation nach Artikel 11, Protokollierung nach Artikel 12, Transparenz nach Artikel 13, menschliche Aufsicht nach Artikel 14 sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit nach Artikel 15.
4
Konformität bewerten und überwachen Vor dem Inverkehrbringen erfolgt die Konformitätsbewertung nach Artikel 43 und die CE-Kennzeichnung nach Artikel 48. Im Betrieb greifen die Pflichten zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen nach Artikel 72 und zur Meldung schwerwiegender Vorfälle nach Artikel 73. Ein AIMS nach ISO/IEC 42001 verankert die Nachweispflichten in wiederkehrenden Management-Reviews.

Die Betroffenheitsanalyse nach Artikel 2 und die Klassifizierung nach Artikel 6 sind die wirtschaftlich entscheidenden Schritte, weil sie den Umfang aller nachgelagerten Pflichten vorgeben.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Begriff Fokus Verhältnis zu EU AI Act
DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) Schutz personenbezogener Daten Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten unabhängig vom eingesetzten Werkzeug. Der EU AI Act regelt das KI-System als Produkt. Beide Regelwerke gelten nebeneinander. Artikel 26 Absatz 9 EU AI Act verpflichtet Betreiber zu einer Grundrechte-Folgenabschätzung, die eng mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO verzahnt ist.
ISO/IEC 42001:2023 AI-Management-System nach internationalem Standard ISO/IEC 42001 liefert das organisatorische Rahmenwerk, mit dem die Pflichten des EU AI Act revisionssicher umgesetzt werden. Die Norm ist ein freiwilliger Standard, der EU AI Act ist verbindliches Unionsrecht. ISO/IEC 42001 ist das Wie, der EU AI Act das Was.
NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 Cybersicherheit für wesentliche und wichtige Einrichtungen Die NIS-2-Richtlinie adressiert die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen. Der EU AI Act adressiert Sicherheit und Grundrechte beim Einsatz von KI. Für NIS-2-Adressaten, die Hochrisiko-KI einsetzen, überlappen sich die Pflichten aus Artikel 21 NIS-2 und Artikel 15 EU AI Act im Bereich Cybersicherheit.

Typische Fehler und wie ihr sie vermeidet

  • KI-Inventar fehlt oder ist unvollständig: Ohne ein vollständiges Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme lässt sich die Betroffenheit nach Artikel 2 nicht belastbar feststellen. Fehlendes Inventar ist in der Praxis die häufigste Ursache für verspätete Compliance-Programme.
  • Rolle Anbieter versus Betreiber falsch eingeordnet: Wer ein vortrainiertes Modell einkauft, wesentlich verändert oder unter eigener Marke anbietet, kann nach Artikel 25 zum Anbieter werden. Die Folge sind alle Pflichten aus Artikel 16. Die Rollenprüfung nach Artikel 3 Nr. 3 und 4 wird oft unterschätzt.
  • Transparenzpflichten nach Artikel 50 ignoriert: Für Chatbots, Emotionserkennung, biometrische Kategorisierung und synthetische Inhalte gelten Transparenzpflichten nach Artikel 50 unabhängig von der Hochrisiko-Einstufung. Auch Systeme mit begrenztem Risiko benötigen eine klare Kennzeichnung.
  • Grundrechte-Folgenabschätzung nicht durchgeführt: Betreiber, die unter Artikel 26 Absatz 9 und Artikel 27 fallen, müssen vor der erstmaligen Nutzung eines Hochrisiko-Systems eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen. Das Versäumnis führt zu Bußgeldern nach Artikel 99.

Relevanz im regulatorischen Kontext

Die Geltung des EU AI Act ist nach Artikel 113 gestaffelt. Ab dem 2. Februar 2025 gelten Kapitel I mit den allgemeinen Bestimmungen und Kapitel II mit den verbotenen Praktiken nach Artikel 5. Ab dem 2. August 2025 greifen die Pflichten für Allzweck-KI-Modelle nach Kapitel V, die Governance-Struktur nach Kapitel VII und die Sanktionsvorschriften nach Artikel 99 und 100. Ab dem 2. August 2026 wird der Hauptteil der Verordnung einschließlich der Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III anwendbar. Der 2. August 2027 markiert die Anwendung von Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I für in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI.

Sanktionen sind in Artikel 99 gestaffelt. Für Verstöße gegen die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 drohen die höchsten Bußgelder im Verhältnis zum weltweiten Jahresumsatz, gefolgt von Verstößen gegen die Pflichten für Hochrisiko-Systeme und falschen oder unvollständigen Angaben an Behörden. Die Marktüberwachung erfolgt nach Artikel 74 durch national benannte Stellen. Auf Unionsebene koordiniert das AI Office die Aufsicht über Allzweck-KI-Modelle und erlässt nach Artikel 96 Leitlinien zur Durchführung.

Häufige Fragen

Was ist der EU AI Act in einem Satz?
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689, die KI-Systeme risikobasiert reguliert und Pflichten für Anbieter und Betreiber entlang der Risikostufen unannehmbar, hoch, begrenzt und minimal festlegt.
Ab wann gilt der EU AI Act für mein Unternehmen?
Verbotene Praktiken nach Artikel 5 gelten seit dem 2. Februar 2025, Pflichten für Allzweck-KI-Modelle und Sanktionen seit dem 2. August 2025, der Hauptteil inklusive Hochrisiko-Pflichten greift ab dem 2. August 2026, die Regelungen zu in Produkte eingebetteter KI ab dem 2. August 2027.
Welche Rolle spielt ISO/IEC 42001 beim EU AI Act?
ISO/IEC 42001 ist der internationale Standard für AI-Management-Systeme und liefert das organisatorische Rahmenwerk, mit dem Anbieter und Betreiber die Pflichten des EU AI Act, insbesondere nach Artikel 9, Artikel 17 und Artikel 72, revisionssicher umsetzen können.

Quellen & weiterführende Literatur

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (eur-lex.europa.eu)
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 Konsolidierte Fassung im Amtsblatt L vom 12. Juli 2024 (eur-lex.europa.eu)
  3. Europäische Kommission AI Act Regulatory Framework on Artificial Intelligence (digital-strategy.ec.europa.eu)
  4. ISO/IEC 42001:2023 Information technology Artificial intelligence Management system (iso.org)