Deepseek EU AI Act und Deepseek DSGVO treffen sich an einer sensiblen Schnittstelle: Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act“) stellt sich die Frage, wie DeepSeek als General‑Purpose‑AI‑Modell (GPAI) einzuordnen ist und wann welche Compliance‑Pflichten greifen.
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IT-Risikomanagement Feiertag
Schützen Sie Ihr Unternehmen zuverlässig vor Cyberangriffen an Feiertagen. Erfahren Sie, wie gezieltes IT-Risikomanagement Feiertage abzusichern.
ISO 27001 Schwachstellenmanagement
ISO 27001 Schwachstellenmanagement verlangt mehr als nur Scanner: Schwachstellenmanagement wird 2025 zum Prüfstein. Was Unternehmen jetzt beachten sollten – und wie ein strukturierter Prozess aussieht.
CVE-Liste Einstellung? – Update
CVE bleibt – aber wie lange? Die USA sichern das CVE-Programm kurzfristig. Warum die Abhängigkeit für deutsche Unternehmen riskant bleibt und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.
NIS-2025
NIS-2 2025: Wo steht Deutschland bei der Umsetzung?
Ende März 2025 bleibt Deutschland bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die gesetzliche Frist der EU, bis Oktober 2024 nationale Gesetze zu erlassen, wurde verfehlt.
IT-Sicherheit Hamburg
IT-Sicherheit wird zukünftig von der Binnenalster direkt an den Mittelstand transferiert. Die agile und inhabergeführte Securam Consulting GmbH hat sich im Laufe jahrzehntelanger Geschäftstätigkeit im Bereich der IT- Cybersecurity kontinuierlich weiterentwickelt.
NIS-2 Vorbereitungen: Sind Sie startklar?
Die NIS2-Richtlinie verschärft Meldepflichten und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen. Eine fundierte Gap-Analyse und ein starkes ISMS sind essenziell, um Compliance sicherzustellen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Schwachstellenmanagement: Gemeinsam stark!
Schwachstellenmanagement beginnt mit Sensibilisierung und präventiven Sicherheitsmaßnahmen. Unternehmen müssen gezielt Schwachstellen identifizieren, IT-Systeme härten und Mitarbeitende schulen, um Cyberangriffe zu verhindern.
EU KI-Verordnung – Schutzschild oder Stolperstein für die deutsche Wirtschaft?
Der EU AI Act bringt weitreichende Compliance-Pflichten für Unternehmen, insbesondere bei Hochrisiko-KI. Eine frühzeitige Umsetzung von Sicherheits- und Compliance-Strukturen minimiert Haftungsrisiken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
NIS-2-Richtlinie (NIS-2 Act)
Die NIS-2-Richtlinie (NIS-2 Act) setzt neue Maßstäbe für die Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union und erweitert die Anforderungen für Unternehmen erheblich. Als Nachfolger der ursprünglichen NIS-Richtlinie (2016/1148) schafft sie einen einheitlichen Rechtsrahmen, um kritische Infrastrukturen und wesentliche Dienste gegen Cyberbedrohungen abzusichern. Die Umsetzung dieser Vorschriften stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, erfordert jedoch zwingend eine frühzeitige Anpassung an die neuen Sicherheitsstandards.
Mit der NIS-2 Richtlinie wird der Geltungsbereich auf 18 kritische Sektoren ausgeweitet. Neben den bereits unter NIS-1 regulierten Bereichen – darunter Energie, Gesundheitswesen und digitale Infrastrukturen – fallen nun auch die öffentliche Verwaltung, Abwasser- und Abfallwirtschaft, Post- und Kurierdienste sowie die Produktion kritischer Güter unter die neuen Vorschriften. Unternehmen dieser Sektoren sind verpflichtet, umfassende Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um Netz- und Informationssysteme gegen Cyberangriffe zu schützen.
Ein zentrales Element der NIS-2 Richtlinie ist die verschärfte Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle. Unternehmen müssen Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen innerhalb von 24 Stunden bei den zuständigen Behörden melden. Diese Meldepflicht erhöht die Transparenz und verbessert die Reaktionsfähigkeit auf Bedrohungen. Parallel dazu werden strenge Sanktionsmechanismen eingeführt: Verstöße gegen die NIS-2 Vorgaben können zu empfindlichen Bußgeldern führen, die sich prozentual am Jahresumsatz eines Unternehmens orientieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der NIS-2 Vorgaben liegt auf dem Risikomanagement. Unternehmen müssen präventive Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, darunter Zugangskontrollen, Verschlüsselungstechnologien, regelmäßige Sicherheitsaudits und Notfallmanagementstrategien. Dies erfordert nicht nur eine technologische Aufrüstung, sondern auch ein tiefgreifendes Sicherheitsbewusstsein auf Führungsebene. Erstmals wird auch die persönliche Verantwortung des Managements betont: Führungskräfte haften für die Einhaltung der IT-Sicherheitsvorgaben und müssen regelmäßig an Schulungen zur Cybersicherheit teilnehmen.
Zur besseren Koordination der europäischen Cybersicherheit werden mit der NIS-2 Richtlinie neue Institutionen und Mechanismen geschaffen. So etabliert die EU das Netzwerk „EU-CyCLONe“ zur Bewältigung großflächiger Cyberkrisen. Gleichzeitig werden nationale Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) gestärkt, um eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden sicherzustellen.
NIS-2 in der Praxis – wie Unternehmen jetzt handeln sollten
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor organisatorische, technische und rechtliche Herausforderungen. Um rechtzeitig compliant zu sein, empfiehlt sich ein klar strukturierter Fahrplan. Der erste Schritt ist eine Gap-Analyse: Welche Anforderungen der NIS-2 erfüllt das Unternehmen bereits, wo bestehen Defizite? Besonders im Fokus stehen dabei Sicherheitsrichtlinien, Risikobewertungen, Reaktionsprozesse und das Meldewesen.
Darauf aufbauend sollte ein konkreter Maßnahmenplan erstellt werden – inklusive Priorisierung, Zuständigkeiten und Zeitrahmen. Unternehmen müssen Verantwortlichkeiten klar definieren, Schulungsprogramme etablieren und ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren. Regelmäßige interne Audits und technische Prüfungen sichern die Nachvollziehbarkeit gegenüber Aufsichtsbehörden.
SECURAM Consulting unterstützt Organisationen bei der vollständigen Umsetzung der NIS-2-Anforderungen – von der initialen Reifegradbewertung über die Planung bis zur operativen Einführung eines belastbaren Sicherheitsmanagements. Unser Fokus: praxisnah, regulatorisch sicher und technisch machbar. Wer jetzt handelt, reduziert nicht nur Risiken, sondern positioniert sich als vertrauenswürdiger Partner in einem zunehmend sicherheitskritischen Marktumfeld.
Die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie ist für Unternehmen verpflichtend. Der Übergangszeitraum endet im Oktober 2024, ab dann drohen bei Nichteinhaltung Sanktionen. Organisationen, die frühzeitig in Compliance-Strategien investieren, profitieren nicht nur von einem besseren Schutz vor Cyberbedrohungen, sondern auch von einer gestärkten Marktposition durch die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.
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