Der Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für das Jahr 2024 liefert eine detaillierte
Analyse der Cybersicherheitslage in Deutschland. Im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 hat das BSI als
zentrale Cybersicherheitsbehörde des Bundes die Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit umfassend untersucht.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass insbesondere Unternehmen, darunter kleine und mittelständische Betriebe, ihren
Schutz vor Cyberbedrohungen dringend weiter stärken müssen.
Der Lagerbericht des BSI identifiziert drei Hauptzielgruppen von Cyberangriffen:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- IT-Dienstleister
- Kommunen
KMU´s sind häufig weniger gut abgesichert als Großkonzerne und werden daher verstärkt von Cyberkriminellen ins
Visier genommen. Besonders kritisch sind Angriffe auf IT-Dienstleister, da diese in der Regel Zugang zu den Systemen
zahlreicher Kunden haben, wodurch ein einzelner erfolgreicher Angriff weitreichende Folgen haben kann. - Aber auch Cyberangriffe auf Großkonzerne können gravierende wirtschaftliche Folgen haben, wie das Beispiel der
VARTA-AG im Februar dieses Jahres zeigt. Der Batteriekonzern wurde Ziel einer Cyberattacke, die dazu führte, dass
Teile der IT-Systeme abgeschaltet und vom Internet getrennt werden mussten. Alle 4200 Mitarbeitenden in den weltweit
fünf Betriebsstandorten mussten für mehr als 10 Tage freigestellt werden. Dies hatte nicht nur Auswirkungen auf den
laufenden Betrieb, sondern auch auf die Produktion. Der Angriff traf das Unternehmen in einer ohnehin schwierigen
Phase, da der Konzern in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Verluste verzeichnete und sich jetzt aktuell mitten in
einem Restrukturierungsprozess befindet. Der wirtschaftliche Schaden wurde bis heute nicht detailliert beschrieben.
Durch die Modernisierung des IT-Sicherheitsrechts und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie werden künftig rund 30.000
Unternehmen und Organisationen der Aufsicht des BSI unterstellt.
Die neuen Regelungen bringen zwar eine anfängliche Herausforderung und hohe Investitionen mit sich, haben aber das
wichtige Ziel, das allgemeine Sicherheitsniveau in Deutschland deutlich zu erhöhen. Die verschiedenen „Branchen“ des
Sektors Staat und Verwaltung sind auf allen Verwaltungsebenen vertreten: beim Bund, in den Ländern und in den
Gemeinden. Die Funktionsfähigkeit dieser staatlichen Einrichtungen bildet die Grundlage für das Vertrauen der Bürger
in die Leistungsfähigkeit des Staates.
Der Ausfall von Behörden, die für die Gefahrenabwehr verantwortlich sind, wäre besonders kritisch, da er erhebliche
Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat. Darüber hinaus sind staatliche Einrichtungen häufig auf
die Leistungen anderer kritischer Infrastrukturanbieter angewiesen, wie etwa die Strom- und Wasserversorgung oder
Telekommunikationsdienste.
Der BSI-Lagebericht weist auf mehrere schwerwiegende Vorfälle hin, die die Notwendigkeit verbesserter
Cybersicherheitsmaßnahmen deutlich machen. Am 19. Juli kam es zu einem Vorfall von besonderer Besorgnis.
Ausgelöst durch ein fehlgeschlagenes Softwareupdate des Cybersicherheitsanbieters Crowdstrike kam es weltweit zu
massiven Ausfällen im IT-Betrieb von Krankenhäusern und des internationalen Luftverkehrs. Experten stuften dieses
Fiasko wegen des globalen Ausmaßes als beispiellos ein. Der wirtschaftliche Schaden konnte bis heute nicht ermittelt
werden.
Diese Störfälle verdeutlichen, dass kein Unternehmen vollständig vor Cyberbedrohungen geschützt ist, und betonen die
kontinuierliche Wachsamkeit sowie gezielte Notwendigkeit in IT-Sicherheitsmaßnahmen zu investieren. Es ist von
zentraler Bedeutung, dass Unternehmen Cybersicherheit nicht als bloße Verpflichtung, sondern als integralen
Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie verstehen.
Cyberangriffe lassen sich auch aus den Berichten des unabhängigen Marktforschungsunternehmen KonBriefing
Research im Bereich IT mit Schwerpunkt Governance, Risk Management, Compliance und Cybersicherheit erkennen.
Dieses hat 112 Cyberattacken auf kommunale Einrichtungen und Stadtverwaltungen sowie deutsche Unternehmen und
Organisationen unterschiedlichster Branchen dokumentiert.
Eine Stärkung gegenüber Cyberattacken wird unter anderem für Unternehmen durch die Umsetzung der neuen
Richtlinien und europäischen Verordnungen herbeigeführt. Unternehmen können so ihre Abwehrfähigkeit gegenüber
Cyberangriffen deutlich verbessern.
Zu diesen Richtlinien und Verordnungen gehören:
NIS2-Richtlinie: Diese fordert von Unternehmen die Umsetzung umfassender Sicherheitsmaßnahmen zur Stärkung der
IT-Resilienz.
DORA: Die Verordnung der Europäischen Union soll die digitale Resilienz und Cybersecurity im Finanzsektor nachhaltig
stärken und tritt zum 17. Januar 2025 in Kraft.
Sorgen Sie für mehr Sicherheit im eigenen Unternehmen – Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der
deutschen Wirtschaft und Gesellschaft.
Quellennachweis: BSI, KonBriefing