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SECURAM NIS-2 Registrierung NIS-2 BSI Portal

Jetzt im neuen BSI-Portal anmelden

NIS-2 Registrierung

BSI-Portal startet: NIS-2 Registrierung bis 6. März 2026 Pflicht

Seit 6. Januar 2026 ist das BSI-Portal freigeschaltet. Rund 29.500 deutsche Unternehmen haben nun acht Wochen Zeit, sich als NIS-2-Einrichtung zu registrieren. Ohne MUK-Konto geht dabei nichts und dessen Einrichtung kann bis zu sieben Tage dauern. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro.

NIS-2 ist ein Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. (…) Um diesen und weitere Prozesse komfortabel und unbürokratisch zu gestalten, haben wir das BSI-Portal als One-Stop-Shop konzipiert. Es wird kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzenden weiterentwickelt. Das BSI-Portal wird den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern. Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten.“

Claudia Plattner

Präsidentin des BSI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

                                    Quelle „Präsidentin des BSIs Claudia Plattner,“  Bild: BMI / Henning Schacht

Das BSI-Portal ist der zweite Schritt zur NIS-2-Compliance. Einen Monat nach Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das zentrale Registrierungs- und Meldeportal freigeschaltet. BSI-Präsidentin Claudia Plattner bezeichnet NIS-2 als „Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes“. Das BSI-Portal basiert auf einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services und wird sukzessiv zu einem „One-Stop-Shop“ für Cybersicherheit ausgebaut. Künftig sollen Echtzeit-Daten und aktuelle Analysen Unternehmen ermöglichen, schnell auf Cybergefahren zu reagieren.

SECURAM Consulting bietet eine kostenlose Betroffenheitsprüfung

Oftmals tut man sich schwer, das vollständige Themenfeld zu überblicken. Die NIS-2-Richtlinie betrifft mittlere und große Unternehmen in 18 kritischen Sektoren. Die Größenkriterien basieren auf der EU-Empfehlung zur Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Die SECURAM Consulting Unternehmen eine kostenlose Betroffenheitsprüfung an und geht mit Ihnen zusammen die Kriterien durch. Unsere Experten sind sowohl mit dem Anmeldeprozess beim BSI vertraut als auch mit der grundsätzlichen Feststellung, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2 Regulatoritk fällt.

Ist Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft mittlere und große Unternehmen in 18 kritischen Sektoren. Die Größenkriterien basieren auf der EU-Empfehlung zur Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen:

Mittlere Unternehmen
  • 50 bis 250 Mitarbeitende UND
  • 10 bis 50 Millionen EUR Jahresumsatz ODER
  • Jahresbilanzsumme 10 bis 43 Millionen EUR
Große Unternehmen
  • Mehr als 250 Mitarbeitende ODER
  • Mehr als 50 Millionen EUR Jahresumsatz ODER
  • Jahresbilanzsumme größer als 43 Millionen EUR
SECURAM NIS-2 Betroffenheit

Die Schwellenwerte werden nach der Durchschnittsberechnung der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre ermittelt. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.

BSI-Portal-Registrierung: Der zweistufige Prozess

Die BSI-Portal-Registrierung erfordert zwingend ein MUK-Konto. MUK (Mein Unternehmenskonto) ist ein digitaler Dienst auf ELSTER-Basis, der als zentraler Authentifizierungs- und Identifizierungsdienst für Verwaltungsleistungen dient.

MUK-Einrichtung Schritt für Schritt

Registrierung starten

Besuchen Sie www.mein-unternehmenskonto.de

Unternehmensdaten eingeben

Steuernummer, Rechtsform, Adresse

ELSTER-Organisationszertifikat beantragen

Wird per Post zugesandt

Zertifikat aktivieren

Mit Aktivierungscode aus dem Brief

MUK-Konto freischalten

Dauert 3-7 Tage

Wichtig: Auch Unternehmen ohne Sitz in Deutschland können ein ELSTER-Organisationszertifikat beantragen, sofern sie eine deutsche Steuernummer besitzen. Die Steuernummer kann auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder anderen Steuerarten basieren.

Das BSI empfiehlt, das MUK-Konto frühzeitig einzurichten, da die Zertifikatsbeantragung mehrere Tage dauern kann. Ohne funktionierendes MUK-Konto ist keine BSI-Portal-Registrierung möglich.

Registrierungsfristen

Besonders wichtige Einrichtungen
Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes oder nach Feststellung der Betroffenheit. Für Einrichtungen, die am 6. Dezember 2025 bereits betroffen waren, endet die Frist am 6. März 2026.

Wichtige Einrichtungen
Müssen sich „unverzüglich“ registrieren, was in der Praxis bedeutet: So schnell wie möglich nach Freischaltung des Portals. Empfohlen wird die Registrierung innerhalb von drei Monaten.

Änderungspflicht
Wesentliche Änderungen der registrierten Daten (z.B. Adresse, Kontaktpersonen, IP-Bereiche, Sektorwechsel) sind dem BSI unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen über das BSI-Portal zu übermitteln. Eine jährliche Aktualisierung aller Daten wird empfohlen.

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