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KI-Verordnung 2024 – Neue Anforderungen für Unternehmen

Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und bringt umfassende Bestimmungen zur Regulierung von KI-Systemen mit sich. Bis spätestens zum 2. August 2025 müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine zuständige Behörde benennen, die sowohl die offizielle Anerkennung (Notifizierung) als auch die Marktüberwachung verantwortet. In Deutschland sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser Vorschriften vor, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine zentrale Rolle übernimmt. Der EU AI Act wird bis 2026 schrittweise umgesetzt. Bereits ab dem 2. Februar 2025 sind erste Verbote und Schulungspflichten in Kraft getreten. Diese neuen Regelungen betreffen nahezu alle Branchen, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten und unter die KI-Verordnung fallen.

Verbindliche Vorgaben für Unternehmen

Unternehmen in der Europäischen Union müssen sich auf weitreichende regulatorische Anforderungen einstellen, sobald sie KI-Anwendungen entwickeln oder einsetzen. Die KI-Verordnung definiert verbindliche Haftungsrisiken und Compliance-Verpflichtungen. Besonders für Hochrisiko-KI gelten verschärfte Vorgaben bezüglich Datenqualität, Transparenz, Risikomanagement und menschlichem Einwirken. Die Missachtung dieser Anforderungen kann zu Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des globalen Jahresumsatzes führen. Auch kleinere Betriebe, die entsprechende Systeme einsetzen, sind davon betroffen und müssen die KI-Verordnung einhalten.

Nationale Umsetzung in Deutschland

In Deutschland liegt hierzu der Referentenentwurf des „KI-Durchführungsgesetzes“ vor. Dieser legt fest, welche Behörden künftig zuständig sind und regelt die Zusammenarbeit sowie das Bußgeldverfahren. Damit wird das europäische Recht stufenweise in deutsches Recht überführt. Für Unternehmen bedeutet dies, bestehende Prozesse frühzeitig zu überprüfen und sich auf veränderte Rahmenbedingungen im Sinne der KI-Verordnung einzustellen.

Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Aufgaben bei der Marktüberwachung. Für bereits regulierte Bereiche wie Medizinprodukte oder Maschinen bleiben jedoch die bestehenden Marktaufsichtsbehörden zuständig. Ergänzend wird eine unabhängige Überwachungskammer eingerichtet, die speziell für Hochrisiko-Anwendungen verantwortlich ist. Auch hier greift die KI-Verordnung als regulatorischer Rahmen für die Marktaufsicht.

Zusätzliche Kontrollinstanzen

Ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum soll alle relevanten Behörden unterstützen. Auch das BSI, die Datenschutzaufsichtsbehörden sowie das Bundeskartellamt werden in die Überwachung eingebunden. Die effektive Zusammenarbeit dieser Instanzen ist entscheidend für die Durchsetzung der neuen Vorgaben aus der KI-Verordnung.

Bußgelder und Haftungsfragen

Verstöße gegen geltende Anforderungen werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet. Unternehmen haften nicht nur finanziell, sondern auch in der Verantwortung ihrer Führungskräfte. Um Risiken zu minimieren, sollten Organisationen ein strukturiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) etablieren, das sämtliche Prozesse auf Konformität mit der KI-Verordnung überprüft.

ISMS als Grundlage für rechtssicheren KI-Einsatz

Ein ISMS schafft die nötigen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, um regulatorische Anforderungen effektiv umzusetzen:

  • Identifikation und Bewertung technischer und organisatorischer Risiken
  • Sichere Nachweisführung und transparente Dokumentation
  • Vermeidung von Sanktionen durch präventive Maßnahmen
  • Stärkung von Vertrauen bei Kunden und Partnern durch Einhaltung der KI-Verordnung

Mitarbeitersensibilisierung als Erfolgsfaktor

Eine erfolgreiche Umsetzung regulatorischer Vorgaben ist nur mit entsprechend geschulten Mitarbeitenden möglich. Da KI viele Unternehmensbereiche betrifft – von Entwicklung bis Betrieb – müssen alle Beteiligten mit Anforderungen wie Transparenzpflichten oder Verbotstatbeständen vertraut sein. Schulungen und interne Informationskampagnen zur KI-Verordnung sind daher essenziell.

Strategische Vorbereitung statt reaktiver Korrekturen

Organisationen, die sich frühzeitig auf neue Regeln einstellen, reduzieren nicht nur Risiken, sondern gewinnen auch an Handlungsspielraum. Eine durchdachte Compliance-Strategie vermeidet kostspielige Nachbesserungen und positioniert das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähiger. Die KI-Verordnung sollte daher als strategischer Bestandteil jeder digitalen Roadmap betrachtet werden.

Empfohlene Maßnahmen zur Vorbereitung

  • Prüfung und Anpassung bestehender Sicherheitsstrukturen im Kontext der KI-Verordnung
  • Definition klarer Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege
  • Integration regulatorischer Anforderungen in Geschäftsprozesse
  • Laufende Überwachung rechtlicher Entwicklungen auf EU- und Bundesebene

Fazit: Strategisch handeln, Sicherheit schaffen

Die neuen Vorgaben bringen Herausforderungen, bieten aber auch klare Chancen. Wer jetzt proaktiv Strukturen schafft, Mitarbeitende einbindet und regulatorische Anforderungen systematisch berücksichtigt, stellt sein Unternehmen nicht nur rechtssicher, sondern auch zukunftsfähig auf. Die Umsetzung der KI-Verordnung ist dabei ein zentraler Faktor für nachhaltigen Erfolg im digitalen Zeitalter.

Weitere Informationen: EU-Rechtsakt zur KI-Verordnung

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